News & Termine
Finanzhilfen für Weiterbildung
Do, 4. Februar 2010
Ab dem Jahr 2010 können Unternehmen während Phasen von Kurzarbeit ihren Mitarbeitenden Weiterbildung anbieten und werden dabei von den kantonalen Arbeitsmarktbehörden finanziell unterstützt. Die Finanzhilfe gilt für die Jahre 2010-11, solange der vom Parlament bewilligte Kredit nicht ausgeschöpft ist.
Unterstützt werden Weiterbildungen, welche die Arbeitsmarktfähigkeit von Arbeitnehmenden in Kurzarbeit stärken. So ist z. B. die Mitfinanzierung von Sprachkursen, Informatikkursen oder von Einführungen in neue Technologien möglich. Auch eine betriebliche Standortbestimmung des individuellen Weiterbildungsbedarfs von Mitarbeitenden in Kurzarbeit wird entschädigt.
Die finanzielle Beteiligung beläuft sich pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf max. 50 Prozent der anfallenden Kosten und darf 5.000 Franken nicht überschreiten. Alle notwendigen Angaben für Sie als Unternehmen finden Sie unter www.stabilisierung.ch, das entsprechende Factsheet des Staatssekretariats für Wirtschaft finden Sie hier.
Die WBK in Dübendorf bietet ein vielseitiges Angebot aus verschiedenen Kursbereichen, um Ihre Mitarbeitenden zu qualifizieren:
• Deutsch für Fremdsprachige
• Sprachkurse (z. B. Englisch, Französisch, Chinesisch und andere)
• Informatik-Grundlagen
• Office-Anwender-Werkstatt
• Kurse aus dem Bereich Karriere
z. B. Personallehrgänge, Kommunikation, Geschäftskorrespondenz usw.
Wir beraten Sie gerne ausführlich und schnüren mit Ihnen gemeinsam das passende Weiterbildungspaket. Rufen Sie uns an: Sabine Rösner, Leiterin Firmenangebote, Tel. 044 801 84 83.
Sie bestimmen das Ziel – wir begleiten Sie engagiert und kompetent!
